Verkaufsbedingungen

1 ALLGEMEINES
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jede Bestellung (die „Bestellung“), die der Kunde an uns sendet, und gelten als darin enthalten. Sie dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung geändert, ergänzt oder abgeändert werden. Unsere Vertreter oder Vertreter sind ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht befugt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Lieferungen oder Installationen gemäß dem Angebot oder der Auftragsbestätigung gelten mangels einer schriftlichen Annahme als vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden.

2 ANNAHMEBEDINGUNGEN
(i) Das Angebot ist ein Angebot zum Verkauf der umseitig gezeigten Materialien und/oder Installationen (beide im Folgenden als „Materialien“ bezeichnet) zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verträge kommen zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt (entweder ausdrücklich oder durch Erteilung einer Bestellung, die als Bestellung gemäß den Bedingungen des Angebots und/oder der Auftragsbestätigung gilt (entweder ausdrücklich oder durch Erteilung einer Bestellung, die als Bestellung gemäß den Bedingungen des Angebots und/oder der Auftragsbestätigung gilt). und nicht anders) in Bezug auf eine oder mehrere Mengen der Materialien, auf die sich das Angebot bezieht.
(ii) Der Kunde stimmt hiermit außerdem zu, dass für die Lieferung der Materialien jederzeit während der Laufzeit des Liefervertrags ausreichende Kreditlimits für den Wert der auf Kredit zu liefernden Waren zur Verfügung stehen.

3 MÜNDLICHE INFORMATIONEN
Für mündliche Informationen oder erteilte oder erhaltene Bestellungen kann keine Verantwortung übernommen werden, sofern diese nicht von uns schriftlich bestätigt wurden.

4 DESIGN UND MATERIALIEN ANGEBOTEN
(i) Wir übernehmen keine Verantwortung für Fehlinterpretationen und Ungenauigkeiten oder Auslassungen von Spezifikationen, Zeichnungen, Leistungsverzeichnissen oder anderen vom Kunden bereitgestellten Informationen. Wir haften nicht für daraus resultierende direkte Schäden oder Folgeschäden.
(ii) Wenn die im Angebot aufgeführten Materialien weder vor noch nach Auftragserteilung bei uns verfügbar sind, behalten wir uns das Recht vor, alternative Materialien mit gleichwertiger Leistung zu ersetzen, und haften nicht für daraus entstehende direkte oder Folgeschäden aus.

5 AUSSCHLUSS
Sofern wir die Eignung der Materialien für einen bestimmten Zweck nicht ausdrücklich schriftlich garantiert haben, besteht keine gesetzliche Gewährleistung oder Bedingung dafür, dass die Materialien für einen bestimmten Zweck geeignet sind, unabhängig davon, ob uns dieser Zweck bekannt gegeben wurde oder nicht.
Bei der Lieferung von Pflanzen werden angemessene Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass sie typgetreu und frei von Schädlingen oder Krankheiten sind. Jegliche Garantien, ob ausdrücklich oder stillschweigend, hinsichtlich der Qualität oder Eignung für den gelieferten Zweck oder der Produktivität oder Freiheit von Schädlingen oder Krankheiten werden jedoch ausdrücklich ausgeschlossen .

6 HAFTUNG
(i) Wir (vorbehaltlich der hierin vorgesehenen Bestimmungen) verpflichten uns, nach unserem Ermessen alle Materialien, die sich vor dem Einbau in eine Struktur als fehlerhaft erwiesen haben, kostenlos zu ersetzen oder zu reparieren, wenn diese Mängel ausschließlich auf unser fehlerhaftes Material oder unsere fehlerhafte Verarbeitung zurückzuführen sind. IMMER VORAUSGESETZT:
(a) Die Beschwerde wird uns innerhalb von 4 Tagen nach Lieferung des Materials an den Kunden schriftlich mitgeteilt.
(b) dass der Mangel oder Ausfall nicht durch Missbrauch durch den Kunden, seine Vertreter oder Subunternehmer verursacht wurde oder in irgendeiner Weise darauf zurückzuführen ist.
(ii) Darüber hinaus hat der Kunde im Falle von Materialien, die anders als von uns hergestellt oder geliefert wurden, Anspruch auf die Vergünstigungen, sofern uns diese von den Herstellern gegebener Garantien oder Zusicherungen und unserer Haftung insoweit gewährt werden Die Haftung für solche Waren beschränkt sich darauf, dass wir uns nach besten Kräften bemühen, dem Kunden die Vorteile der Herstellergarantien zugänglich zu machen.
(iii) Obwohl alle von uns angebotenen Ratschläge nach Treu und Glauben erteilt werden, haften wir nicht für die Folgen von technischen Informationsempfehlungen oder Ratschlägen, die von uns, unseren Mitarbeitern oder unseren Vertretern gegeben werden.
Vorbehaltlich des Vorstehenden beschränkt sich unsere Haftung im Rahmen dieses Vertrags ausschließlich auf den Ersatz oder die Reparatur zu den oben genannten Bedingungen. Unter keinen Umständen übernehmen wir eine weitergehende Haftung für direkte Schäden oder Folgeschäden, wie auch immer oder wann immer sie im Besonderen entstehen, jedoch unbeschadet der Allgemeingültigkeit Für das Vorstehende können wir keine Haftung übernehmen, sobald die Materialien in eine Struktur oder Arbeit integriert wurden. Diese Verpflichtung wird von uns als Ersatz für alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Bedingungen oder Gewährleistungen gemäß Gewohnheitsrecht oder auf andere Weise oder andere vertragliche oder sonstige Rechte oder Rechtsmittel in Bezug auf die Materialien übernommen, die hiermit ausgeschlossen/oder erloschen sind.

7 LIEFERUNG
(i) Die Abholung oder Lieferung des Materials erfolgt durch uns während unserer normalen Arbeitszeiten montags bis freitags und nur samstags vormittags in jeder Woche und der Kunde muss eine zusätzliche Gebühr für die Abholung oder Lieferung außerhalb dieser normalen Arbeitszeiten, Samstagnachmittage, zahlen. Sonntage oder Feiertage.
(ii) Der Kunde verpflichtet sich, eine sichere und bequeme Route für die Durchfahrt der Fahrzeuge bereitzustellen. Der Fahrer eines Fahrzeugs hat das Recht, die Lieferung auf einer Strecke zu verweigern, die seiner Meinung nach für das Befahren des Fahrzeugs nicht sicher oder bequem ist, und eine solche Weigerung stellt keinen Vertragsbruch unsererseits dar. Der Kunde stellt uns von allen Schäden frei, die uns durch die Nichtbereitstellung einer solchen Route entstehen.
(iii) Der Kunde ist auf eigene Kosten für die ordnungsgemäße Entladung der Materialien verantwortlich (die zügig bei Ankunft des Fahrzeugs vor Ort abgeschlossen sein muss), für die Stapelung, Lagerung und den Schutz aller dieser Materialien sowie für den nach der Entladung erforderlichen Transport. Für etwaige Schäden an den Materialien beim Entladen übernehmen wir keine Haftung.
(iv) Alle hier angegebenen Lieferfristen und -termine sind Schätzungen und stellen keinen wesentlichen Vertragsinhalt dar. Obwohl wir uns nach besten Kräften bemühen werden, die Bestellung innerhalb der hier angegebenen Zeit oder Daten auszuführen, haften wir nicht für direkte oder Folgeschäden, die sich daraus aufgrund von Verzögerungen bei der Lieferung der Materialien ergeben. Darüber hinaus akzeptieren wir keine Stornierung der Bestellung durch den Kunden aufgrund solcher Verzögerungen.
(v) Eine Lieferung oder Abholung ist nur dann zulässig, wenn das Konto des Kunden über ausreichendes Guthaben für den Wert der zu liefernden oder abzuholenden Materialien verfügt und das Konto des Kunden nicht aus irgendeinem Grund gesperrt ist, beispielsweise aufgrund der Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen. Wir haften nicht für direkte oder Folgeschäden, die sich aus Verzögerungen bei der Lieferung der Materialien ergeben. Darüber hinaus akzeptieren wir keine Stornierung der Bestellung durch den Kunden aufgrund solcher Verzögerungen.
(vi) Wenn jeder Vertrag in separaten Raten, Lieferungen oder Teilen zu erfüllen ist, erfolgt jede Rate, Lieferung oder jeder Teil so, als ob es sich dabei um einen separaten Vertrag handeln würde.

8 Mangel oder Beschädigung während des Transports
Eine Kopie unseres Lieferscheins muss zum Zeitpunkt der Abholung oder Lieferung der Materialien vom Kunden oder in seinem Namen unterzeichnet werden. Vorbehaltlich Klausel 7 dieser Bedingungen gilt dieser Lieferschein als endgültiger und schlüssiger Beweis dafür, dass der Kunde die Materialien in gutem Zustand und in gutem Zustand erhalten hat. Ansprüche wegen Minderlieferung oder Beschädigung des Materials müssen auf dem Lieferschein vermerkt werden, der vom Fahrer und vom Kunden unterzeichnet wird. Der Kunde hat uns außerdem unverzüglich schriftlich über etwaige Mängel oder Schäden zu informieren.

9 EIGENTUM AN DEN MATERIALIEN
(i) Bis das Eigentum an einer der Waren auf ihn übergeht, wird der Kunde sie nach deren Lieferung (wobei dieser Begriff ihr Eintreffen am Ort ihrer Lieferung entweder an den Kunden oder an seine Bestellung bedeutet) als unser Verwahrer (d. h. er) verwahren verwahrt sie treuhänderisch für uns) und wird sie entsprechend aufbewahren oder dafür sorgen, dass sie gespeichert werden.
(ii) Obwohl der Kunde unser Verwahrer ist, kann er dennoch als Auftraggeber einen Weiterverkaufsvertrag abschließen (unter diesem Begriff versteht man jede Vereinbarung zum Weiterverkauf der Waren an einen Dritten), wenn er dies im Rahmen des normalen Geschäftsgangs tut (und insbesondere zu einem Wiederverkaufspreis, der ihrem vollen Marktwert entspricht).
(iii) Sobald der Kunde einen solchen Wiederverkaufspreis erhält, und nicht anderweitig, geht das Eigentum an diesen Waren in dem für die Wirksamkeit eines Wiederverkaufsvertrags erforderlichen Umfang auf diesen Dritten über.
(iv) Das Eigentum an jeder Ladung oder Lieferung der Waren geht ansonsten auf den Kunden über, entweder zu dem Zeitpunkt, an dem wir die vollständige Zahlung erhalten (dieser Begriff umfasst die Zahlung sowohl des Warenpreises als auch aller anderen Gelder an uns). (kann fällig sein und uns vom Kunden geschuldet werden) oder (falls später) zum Zeitpunkt ihrer Lieferung.
(v) Vor Erhalt der vollständigen Zahlung haben wir jederzeit das Recht, die Kaution zu kündigen und (unbeschadet unserer sonstigen Rechte) die betreffenden Waren zurückzufordern.
(vi) Der Kunde erhält und behält alle Gelder, die ihm im Rahmen eines Weiterverkaufsvertrags gezahlt werden, treuhänderisch, um so viel davon wie nötig zu verwenden, damit er die vollständige Zahlung an uns leisten kann.
(vii) Wenn der Kunde nach der Lieferung nicht im Besitz einer der Waren ist und für die der Kunde einen Weiterverkaufsvertrag abgeschlossen hat (und für die das Eigentum nicht auf den Kunden oder einen solchen Dritten übergegangen ist) Der Kunde wird uns auf unser Verlangen (und unbeschadet unserer sonstigen Rechte) alle Schulden abtreten, die ihm im Zusammenhang mit diesem Weiterverkaufsvertrag zustehen, bzw. so viel davon, dass er die vollständige Zahlung an uns leisten kann.
(viii) Das Risiko der Waren geht mit der Lieferung auf den Kunden über.

10 LIEFERANTEN BESTELLEN
Mit Ausnahme der Installation schließen wir Verträge nur als Lieferanten ab und sind nicht an einen Vertrag zwischen dem Kunden und einer anderen Person gebunden, noch wird uns die Kenntnis eines solchen Vertrags zuzumuten. Wenn die Materialien die Installation umfassen, werden die zusätzlichen Installationsbedingungen mit dem Angebot oder der Auftragsbestätigung bereitgestellt.

11 KÜNDIGUNG
Wenn der Kunde gegen diese Bedingungen verstößt oder in die Liquidation geht, sei es freiwillig oder zwangsweise, oder einen Vergleich mit seinen Gläubigern abschließt oder eine Pfändung oder Zwangsvollstreckung auf seine Waren erleidet oder (als Privatperson) eine Verpflichtung eingeht Im Falle einer Handlung oder eines Konkurses können wir diesen Vertrag kündigen und die Ausführung weiterer Lieferungen ohne Haftung für Schäden verweigern.

12 PROBEN
Alle dem Kunden vorgelegten Materialproben sollen nur die Substanz und den allgemeinen Charakter dieser Materialien veranschaulichen und wir übernehmen keine Haftung, wenn das Farbabstufungsmerkmal oder die besondere Form der Masse des Materials nicht mit der Probe übereinstimmt.

13 TESTEN
Wir übernehmen keine Verantwortung für die Kosten für Tests, die in der Spezifikation aufgeführt sind oder vom Kunden durchgeführt werden müssen, und diese Kosten sind nicht in den Preisen im Angebot enthalten. Geotexan Die Richtlinie besteht darin, Testergebnisse nur von Laboren anzuerkennen, die für den jeweiligen Test nach ISO 17025 (oder einer gleichwertigen Akkreditierung) akkreditiert sind und dass die getestete Probe eine vollständige Rückverfolgbarkeit auf das an den Kunden gelieferte Produkt aufweist Geotexan. Aus Labortests ist bekannt, dass die Abweichung der Ergebnisse zwischen akkreditierten Laboren in der Größenordnung von 20 % liegen kann.

14 MONTAGE
Es kann keine Haftung übernommen werden Geotexan für Schäden an gelieferten und/oder eingebauten Materialien, wenn die Beschädigung der Materialien durch andere als unsere eigenen Mitarbeiter verursacht wurde.

15 widersprüchliche Bedingungen
Alle Bedingungen in einer Kundenbestellung, die im Widerspruch zu den hierin enthaltenen Bedingungen stehen oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in irgendeiner Weise aufheben oder einschränken, sind ausgeschlossen und gelten (sofern nicht anders schriftlich von uns vereinbart) als nicht anwendbar auf die bei uns aufgegebene Bestellung.

16 HÖHERE GEWALT
Wir haften nicht für Vertragsverletzungen oder für verspätete oder nicht erfolgte Lieferung von Materialien, die auf höhere Gewalt, Unruhen, zivile Unruhen, militärische oder usurpierte Macht, behördliche Anordnungen, Anweisungen oder Gesetze, Feuer, Streiks usw. zurückzuführen sind. Aussperrungen, Arbeitsunruhen, widrige Wetterbedingungen oder aus irgendeinem Grund (ob ähnlich oder anders), auf den wir möglicherweise keinen Einfluss haben, oder aus ungewöhnlichen Bedingungen, die sich aus einem der oben genannten Umstände ergeben. Auch nicht (soweit dies außerhalb unserer Kontrolle liegt) aufgrund von Arbeitskräftemangel, Maschinenstillstand oder Materialmangel.

17 Gutschrift für vom Kunden zurückgegebene Paletten, Kisten usw
Für Paletten, Kisten oder andere Mehrwegbehälter wird keine Gutschrift gewährt, es sei denn, sie werden innerhalb eines Monats nach dem Lieferdatum in gutem Zustand und frachtfrei an die Lager des Unternehmens zurückgegeben.

18 DATENSCHUTZ
Wir werden alle angemessenen Vorkehrungen treffen, um die Bestell- und Zahlungsdaten sicher aufzubewahren. Sofern wir jedoch nicht fahrlässig handeln, haften wir nicht für den unbefugten Zugriff auf die vom Kunden bereitgestellten Informationen.
Die vom Kunden mitgeteilten Daten werden von uns ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung verwendet.

19 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Das Angebot und alle daraus resultierenden Bestellungen und Auftragsbestätigungen unterliegen spanischem Recht und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt. Die Parteien unterwerfen sich hiermit der ausschließlichen Zuständigkeit der spanischen Gerichte.

20 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt in voller Höhe ohne Abzug oder Verrechnung gemäß den in der Auftragsbestätigung und Rechnung des Verkäufers genannten Bedingungen. Der Zahlungszeitpunkt ist für alle Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer von entscheidender Bedeutung. Wir behalten uns das Recht vor, die Bereitstellung von Waren an den Käufer auszusetzen, wenn Beträge aus einem Vertrag mit dem Käufer überfällig sind, bis alle Beträge bezahlt sind.
Sollte der Käufer nicht innerhalb der Zahlungsbedingungen des Verkäufers zahlen, kann der Verkäufer eine externe Agentur beauftragen, die beim Inkasso hilft, und der Käufer erklärt sich damit einverstanden, die Inkassogebühren der Agentur zusätzlich zu etwaigen Zinsen und allen im Abschnitt „Verspätete Zahlung von Handelsschulden (Zinsen)“ genannten Gebühren zu zahlen ) Act 1998‘.
Ein dem Käufer gewährter Kredit kann jederzeit mit einer von uns für angemessen gehaltenen Mitteilung zurückgezogen oder eingeschränkt werden und wir können folglich die Lieferung aller oder eines Teils der Waren verweigern.

Kontakt Geotexan für weitere Informationen

Füllen Sie unser Schnellkontaktformular mit Ihrer Produkt-, Anwendungs-, technischen oder Vertriebsanfrage aus und einer unserer Mitarbeiter wird sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen.

Kontakt